Deine Unterschrift für dein Theater!
19. Juni 2015
Das TheaterNetzwerk MSE startet das erste Bürgerbegehren in Neustrelitz. Ziel ist der Erhalt der Theater und Orchester GmbH Neubrandenburg/Neustrelitz einschließlich der Deutschen Tanzkompanie in der bisherigen Form - als produzierendes Vier-Sparten-Theater.
Nach Beschlüssen in den Kommunen, die sich allesamt zu Verhandlungen bereit erklärten, gab es im Mai erste Gespräche zwischen der Landesregierung und den Trägern. Da laut neuesten Entwicklungen geplant ist, schon in diesem Sommer eine „Zielvereinbarung“ vorzulegen, in der genauere Festlegungen für ein Fusionskonstrukt getroffen werden, befürchten wir, dass der in allen Beschlüssen geforderten Prüfung von Alternativmodellen, die die Eigenständigkeit und den Fortbestand der bisherigen Häuser sichern, nicht im nötigen Umfang nachgekommen wird.
Ziel ist deshalb, den Bürgerwillen basisdemokratisch abzufragen. In den nächsten Wochen sollen im Stadtgebiet etwa 2000 Unterschriften gesammelt werden. Nach Prüfung durch die Stadtverwaltung muss sich die Stadtvertretung mit dem Begehren auseinandersetzen. Bei Ablehnung wären alle Neustrelitzer aufgerufen, ihrem Willen per Bürgerentscheid an der Wahlurne Ausdruck zu verleihen.
Das TheaterNetzwerk MSE ruft alle Neustrelitzer Kulturfreunde und Liebhaber des Theaters auf, den Antrag auf einen Bürgerentscheid in Neustrelitz mit ihrer Unterschrift zu unterstützen. Unterschriftsberechtigt (und später auch beim Bürgerentscheid wahlberechtigt) sind alle Personen, die mindestens 16 Jahre alt und in Neustrelitz gemeldet sind.
Unterschriftenlisten sind in der Alten Kachelofenfabrik, im Kunsthaus Neustrelitz und im Tanzhaus Neustrelitz erhältlich. Listen erhalten sie hier zum Download. Tagesaktuelle Informationen und Veranstaltungshinweise können via Facebook verfolgt werden.
Fotos: TOG//Montage: TheaterNetzwerk.MSE
Häufig gestellte Fragen
- Warum sollte ich unterschreiben?
Im Land Mecklenburg Vorpommern wird eine Neustrukturierung der Theaterlandschaft geplant. Damit würden funktionierende Theaterstrukturen zerstört. Die Bürgerschaften und Stadtvertretungen in Neubrandenburg, Stralsund, Greifswald und Neustrelitz sowie die Kreistage haben beschlossen, mit dem Land in Verhandlungen zu treten. Als Bürgerinnen und Bürger der betroffenen Gemeinden fordern wir, die Eigenständigkeit der Theater und Orchester GmbH Neubrandenburg/Neustrelitz zu erhalten. Eine Fusion mit dem Theater Vorpommern würde einen erheblichen Struktur- und Bedeutungsverlust für die Region bedeuten, zugleich aber mit hohen, unkalkulierbaren Kosten verbunden sein. Mehr Geld für weniger Kultur - das ist nicht erstrebenswert! - Wo kann ich unterschreiben?
Die Unterschriftenlisten liegen an mehreren Stellen in Neustrelitz aus. U. a. finden Sie Listen in der Alten Kachelofenfabrik (Am Sandberg 3a), im Kunsthaus Neustrelitz (Schloßstraße 2) und im Tanzhaus Neustrelitz (Wilhelm-Riefstahl-Platz 7). Diese Aufstellung wird fortlaufend ergänzt. - Kann ich die Unterschriftenliste ausdrucken und dann unterschreiben?
Ja, das ist möglich! Bitte beachten Sie, dass die Liste aus 2 Seiten besteht, die auf einem weißen Blatt ausgedruckt werden müssen. Dieser beidseitige Druck ist aus formalen Gründen unbedingt notwendig. Hier finden Sie die Druckvorlage. - Kann ich meine Zustimmung elektronisch geben?
Nein, das ist leider nicht möglich. Es muss persönlich unterschreiben werden. Wir freuen uns aber über jedwede Unterstützung. Gerne können Sie jedoch die Druckvorlage online verbreiten. - Ich habe Bedenken, meine volle Anschrift und das Geburtsdatum einzutragen.
Ob die für einen Bürgerentscheid notwendigen Unterschriften tatsächlich von wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Neustrelitz geleistet wurden, wird amtlich durch die Stadtverwaltung anhand der Melderegister geprüft. Hierzu sind die vollständigen Angaben unbedingt erforderlich. Wenn Sie weitergehende Bedenken haben, können Sie diesen Einzelantrag verwenden. Geben Sie ihn in einer Sammelstelle ab. - Wie alt muss ich sein, um am Bürgerbegehren teilnehmen zu können?
Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein und das Recht haben an Kommunalwahlen in der Stadt Neustrelitz teilzunehmen. Dieses Recht haben alle deutschen Staatsbürger sowie alle EU-Bürgerinnen und Bürger, denen das aktive Wahlrecht nicht aberkannt wurde. - Wie viele Unterschriften werden benötigt?
Es werden Unterschriften von 10 % der Wahlberechtigten benötigt. Das entspricht etwa 1.800 bis 1.900 gültigen Stimmen. - Darf ich mehrmals unterschreiben?
Nein, jede wahlberechtigte Person darf nur 1 mal unterschreiben. - Ich bin in Neustrelitz gemeldet, weile aber zur Zeit nicht in der Stadt. Wie kann ich unterschreiben?
Drucken Sie sich den Einzelantrag aus (beidseitig), unterschreiben Sie dort und senden ihn anschließend per Post ab. - Ich wohne in Neubrandenburg oder im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte – ich möchte auch unterschreiben!
Das ist leider nicht möglich. Es gibt Überlegungen, auch in den beiden anderen Gebietskörperschaften, die Gesellschafter der TOG sind, ein Bürgerbegehren durchzuführen. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Auch in Stralsund, einem der Gesellschafter der Theater Vorpommern GmbH, findet derzeit ein Bürgerbegehren statt. - Schon wieder eine Unterschrift…
In Mecklenburg Vorpommern kommt es durchschnittlich alle 161 Jahre zu einem Bürgerbegehren in einer Gemeinde (Quelle: mehr Demokratie e.V.). In Neustrelitz ist dies das erste Bürgerbegehren überhaupt. Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sind eine Form der direkten Demokratie, die es Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, sich in die Vorgänge vor Ort selbst mit einzubringen, mitzubestimmen und zu entscheiden. - Und was kommt danach?
Wenn die erforderliche Menge an Unterschriften zusammenkommt. muss sich die Stadtvertretung der Stadt Neustrelitz mit dem Thema befassen und über die Zulässigkeit des Begehrens entscheiden. Falls das Begehren zugelassen wird, findet ein Bürgerentscheid zu der gestellten Frage statt. Der Termin dafür könnte im Herbst 2015 sein.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns!